Kfz Versicherung wechseln – was ist zu beachten
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten wann Sie die Kfz Versicherung kündigen können. Wenn Sie auf dem normalen Wege die Kfz Versicherung kündigen, geschieht dies in der Regel am Ende des Jahres. Sie können die Kfz Versicherung wechseln, wenn Sie das Kündigungsschreiben noch vor dem 30. November zur Versicherungsgesellschaft senden. Das Kündigungsschreiben muss vor diesem Datum bei der Versicherung eingehen, ansonsten müssen Sie unter Umständen noch ein Jahr länger bei einer teureren Gesellschaft bleiben. Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen das Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht. Deswegen sollten Sie immer genau Ihren Versicherungsvertrag lesen wenn Sie die Kfz Versicherung wechseln.
Kfz Versicherung wechseln – die Kündigung bei einer Preiserhöhung
Sie können auch die Kfz Versicherung wechseln wenn diese eine Beitragserhöhung durchgeführt hat. Dies ist jedoch nur möglich wenn nicht eine gleichzeitige Verbesserung der Leistungen stattgefunden hat. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen, müssen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Beitragsrechnung kündigen. Die Kündigung wirkt dann mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch in dem Zeitpunkt, indem die Erhöhung wirksam wird. Will der Versicherer neue Tarife durchsetzen, muss er in der Haftpflichtversicherung alte und neue Tarif gegenüberstellen und Sie spätestens einen Monat vor dem Termin informieren, zu dem die Änderung wirksam werden soll. Zudem muss er Sie schriftlich auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Kfz Versicherung wechseln – der Wechsel im Schadensfall und bei Fahrzeugwechsel
Eine weitere Kündigungsmöglichkeit besteht nach einem eingetretenen Schadensfall. Machen Sie von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, behält der Versicherer allerdings den Anspruch auf einen Teil der Jahresprämie. Sie sollten sich jedoch genau überlegen ob Sie in einem solchen Fall die Kfz Versicherung wechseln. Eine einfache und unkomplizierte Art die Versicherung zu wechseln ist hingegen bei einem Fahrzeugwechsel. Wird das Kfz verkauft, können sowohl Käufer als auch Verkäufer den Altvertrag binnen eines Monats kündigen.